Reference : 69256aaf
Die insgesamt 12 Dokumente, alle s/w auf Papier gedruckt, gefaltet, und in gutem Zustand, betreffen v.a. Massnahmen der Hygiene und Volksgesundheit der Basler Stadtregierung und die Trennung der Kantonsteile in Stadt und Land 1832:Affiche: Verordnung wegen Rettungs-Anstalten scheindtodter Menschen. - Affiche der Regierung des Kantons Basel von 1823. Die Obrigkeit stellt Rettungsmittel (Erste-Hilfe-Kasten samt “Kopp’sche Respirationsmaschine”) auf, und zahlt für das Bergen und Wiederbeleben von Verunglückten sogar Prämien aus. Darunter versteht man in erster Linie Ertrunkene, Erfrorene, Erwürgte, Erstickte und vom Blitz Getroffene. Es folgen detaillierte Beschreibungen der Rettungsmittel und der ersten Hilfe, 52x44 cm.Affiche: Bekanntmachung in Betreff der asiatischen Cholera. - Affiche des Sanitätskomites von Basel 1832. Es wir ein Übergreifen der Cholera auf die Stadt befürchtet, deswegen werden Vorbeugungsmassregeln, die Anzeichen der Krankheit und die Vorschriften bis zum Eintreffen des Arztes bei Erkrankung detailliert angegeben, Zierrahmen, 55x46 cm.Affiche: Verordnung betreffend das aus dem Landbezirk oder einem anderen Schweizerkanton zum Verkauf hieher gebrachte Fleisch. - Der Stadtrat von Basel erlässt 1850 Vorschriften zu Kontrolle und Verkauf des Fleisches in der Stadt, 43.5x27 cm.Affiche: Proklamation an die Bürger der Stadt Basel 1856, die einrückenden eidgenössischen Truppen willkommen zu heissen und selbst bereit zu sein, nötigenfalls ihre Pflicht fürs Vaterland zu tun. (Putschversuch der Royalisten in Neuenburg, drohender Krieg mit Preussen.), 52x40 cm.Einbl.druck: Kundmachung der Polizei im Namen des Cholera-Ausschusses von Basel 1855. Die an gewissen Orten bereits eingeführte Müllabfuhr wird bis auf weiteres täglich in der ganzen Stadt erfolgen. Mit Glocken versehene Wagen durchqueren jeden Abend ausser Sonntags die ganze Stadt. Der Müll muss bereits getrennt werden (!) und die Marschrouten der 6 Fuhrwerke werden aufgeführt, 30.5x19 cm. Affiche: Verfügung des Hundebannes. - Affiche des Sanitäts-Collegiums der Stadt Basel von 1862; nach dem Tod eines wahrschl. tollwütigen Hundes wird bis auf weiteres Leinenzwang eingeführt, 43x28 cm.Affiche: Kundmachung betreffend sanitarische Vorkehrungen. - Affiche der Basler Regierung von 1865. Um einer möglichen Ansteckung mit der grassierenden Cholera zuvorzukommen und den Typhus einzudämmen, wird die Desinfektion der Aborte und Dohlen verordnet. Dies mittels Eisenvitriol, dass in Wasser aufgelöst wird, 36x27 cm.Affiche: Beschluss betreffend eine Abstimmung über die Trennungsfrage, Ankündigung und Reglement des Grossen Rats von Basel 1831 für die Abstimmung, die der im nächsten Jahr erfolgten Trennung in 2 Halbkantone vorausging, 52x42 cm.Einbl.druck: Zur Frage der Festungswerke, Urteil des eidgenöss. Schiedsgericht von 1833, betreffend die Frage, welchen Anspruch der Kanton Basellandschaft auf die Festungswerke der Stadt Basel hat, 36x27 cm.Pamphlet: Die Nothtaufe. Die Helvetia liegt in Kindesnöthen und ist einer Missgeburt bereits entlediget... Beschreibung einer satirischen Zeichnung, welche sich auf die Kantonstrennung in Basel bezieht, s.d. (wohl um 1832), 35x21 cm.Formulare: 2 gedruckte leere Formulare der Stadt Basel: Aufenthaltsschein und Niederlassungs-Bewilligung, s.d. (19. Jh.), 33x21/ 24.5x20 cm.
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